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Zeitplan für die Erarbeitung von Lärmkarten und Aktionsplänen für verschiedene Gebiete
Gebiet | Lärmkarten bis | Aktionspläne bis |
Ballungsräume > 250.000 Einwohner > 100.000 Einwohner |
30.06.2007 30.06.2012 |
18.07.2008 18.07.2013 |
Umgebung von Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio Kfz pro Jahr > 3 Mio Kfz pro Jahr |
30.06.2007 30.06.2012 |
18.07.2008 18.07.2013 |
Umgebung von Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge pro Jahr > 30.000 Züge pro Jahr |
30.06.2007 30.06.2012 |
18.07.2008 18.07.2013 |
Umgebung von Großflughäfen > 50.000 Bewegungen pro Jahr |
30.06.2007 |
18.07.2008 |
Bedeutung für Städte und Gemeinden
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Erstellung von Lärmkarten nach § 47c des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm |
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Grafische Darstellung der Lärmsituation mit den Isophonenbändern für LDEN und LNight gem. § 4 Abs. 4 Pkt. 1 der 34. BImSchV |
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Tabellarische Angabe über die geschätzte Zahl der lärmbelasteten Menschen, Flächen sowie Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser |
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Auswertung der Lärmkarten und Ermittlung von Belastungsschwerpunkten, sog. Hotspots |
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Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes einschl.: - Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten mit Problemdarstellung - Zielformulierung (Prioritätensetzung, Zeithorizont, Strategien, Finanzierung) - Entwicklung eines Maßnahmekataloges mit Zusammenstellung von ortsbezogen möglichen Minderungsmaßnahmen - Bewertung der Maßnahmen: Angabe der Reduzierung der Zahl der belasteten Personen, Kosten-/Nutzen-Rechnung, Priorisierung der Maßnahmen - Abstimmung mit beteiligten externen Behörden und der Öffentlichkeit - Festlegung der Maßnahmen und Erarbeitung eines fertigen beschlussfähigen Planentwurfes |
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Lärmkartierung gem. 34. BImSchV an einem Autobahnabschnitt |
Lärmkartierung im innerstädtischen Bereich |
Auszug aus dem Meldebogen / Ermittlung der Betroffenenzahlen |