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Unterrichtung und Beratung der Unternehmensleitung über die Erfordernisse des Brand- und Explosionsschutzes |
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Hinweis auf mögliche Risiken von Anlagen und Einrichtungen, Aufzeigen brandschutztechnischer Mängel und Vorschlagen von Maßnahmen zu ihrer Beseitigung |
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Regelmäßige Betriebsbegehung, Teilnahme bei Übungen mit der Feuerwehr und bei Brandschauen, regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Dokumente zu Brandschutz, insbesondere Brandschutzordnung, Alarm- und Feuerwehrplan |
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Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Aufgaben, Beratung zum Treffen von Ersatzmaßnahmen für den Ausfall oder beim Außerbetriebsetzen von Brandschutzeinrichtungen |
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Zusammenarbeit mit den Fachbehörden wie Berufsgenossenschaften, Feuerwehr und dem Sachversicherer |
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Information und Schulung der Beschäftigten, Unterweisung der benannten Personen für Erste Hilfe,Brandbekämpfung und Evakuierung |
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Jahresbericht an die Betriebsleitung über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen, jährliche Revision |